Ablauf

Die Entscheidung für eine Psychotherapie fällt nicht immer leicht. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf - von Ihrer Anfrage bis zur Therapievereinbarung. Ich behandle erwachsene Personen ab 18 Jahren, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.


Therapieanfrage

Der erste Schritt zu einer ambulanten Psychotherapie ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Gerne beantworte ich Ihnen vorab Ihre Fragen zu einer Therapie und zum Verlauf. Im Bereich FAQ finden Sie zudem Antworten auf einige häufig gestellte Fragen vor einem Therapiebeginn. 


Sprechstunde und Kennenlernen

Zu Beginn finden sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen statt. Bei diesen Terminen geht es darum, Ihr individuelles Problem besser zu verstehen und die Indikation für eine Psychotherapie festzustellen. Auch werden hier bereits erste Ziele für die Therapie benannt. Dafür werden neben den therapeutischen Gesprächen auch verschiedene, standardisierte Fragebögen und bei Bedarf Interviewverfahren eingesetzt.


Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse

Im Verlauf der Kennenlernphase entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll. Wenn wir uns für den Beginn einer Psychotherapie entscheiden, ist vor der Antragstellung eine aktuelle Stellungnahme Ihres Haus- oder Facharztes von Ihnen einzuholen. In diesem sogenannten Konsiliarbericht muss Ihr Arzt organische Ursachen für Ihre Symptomatik ausschließen. Erst danach können alle Formulare bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Dies geschieht gemeinsam mit mir. Erst mit der Bewilligung Ihrer Krankenkasse beginnt die Psychotherapie. 

 

Die Anzahl der Sitzungen für eine Psychotherapie ist begrenzt. Zunächst werden 12 Sitzungen der sogenannten Kurzzeittherapie beantragt. Eine Verlängerung um weitere 12 Sitzungen kann im Anschluss erfolgen. Im individuellen Fall kann danach eine Umwandlung in eine Langzeittherapie erfolgen, sollte Ihr Anliegen mehr Zeit benötigen. Die Umwandlung in eine Langzeittherapie unterliegt zusätzlichen Bestimmungen und einer externen Bedarfsprüfung durch einen von der Krankenkasse beauftragten Gutachter anhand eines Berichts.


Therapievereinbarungen

Zu jeder Therapie gehören Therapievereinbarungen, die zwischen Ihnen und mir getroffen werden. Hierfür wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Diesen sowie nähere Informationen dazu erhalten Sie während der Kennenlernphase. Der Behandlungsvertrag regelt die Rahmenbedingungen der Psychotherapie und schafft zusätzliche Transparenz über den Organisations- und Therapieprozess. Außerdem erläutert der Behandlungsvertrag auch Ihre Mitwirkungspflichten.